Gerland Hörgerätebatterie 10 (60 Stück) - P10 / PR70

Gerland Hörgerätebatterie 10 (60er Pack)
Die Gerland Hörgerätebatterien sind hochwertige Hörgerätebatterien hergestellt von Varta in Deutschland. Sie überzeugen durch eine stabile Leistung und eine lange Laufzeit.

Zudem sind die Batterien quecksilberfrei und sorgen für eine bessere Umweltverträglichkeit.

Dank der verwendeten Zink-Luft Technologie besitzen die Gerland Hörgerätebatterien eine besonders hohe Energiedichte. Durch Abziehen des Schutzklebers auf der Batterie wird diese erst aktiviert, wenn sie auch wirklich benötigt wird. Im aktivierten Zustand (Schutzfolie abgezogen) sind Zink-Luft Batterien nur begrenzt lagerfähig und sollten schnellstmöglich verwendet werden.

Vorteile einer Zink-Luft Zelle:

  • kein Leistungsabfall aufgrund konstanter Spannung
  • geringe Selbstentladung (nur ca. 3% pro Jahr)
  • hohe Energiedichte (Kapazität verglichen mit Volumen)
  • hohe Leistungsfähigkeit aufgrund der Energiedichte
  • quecksilberfrei --> bessere Umweltverträglichkeit

Größe

 10

Farbcode

 gelb

IEC - Typ

 PR70

Spannung

 1,45 V

Kapazität

 100 mAh

Gewicht

 0,31 g

Durchmesser

 5,8 mm

Höhe

 3,6 mm

Herstellungsland

 Deutschland

Quecksilberanteil

 0%


Wichtige Tipps zur Verwendung Ihrer Hörgerätebatterien:

Hörgerätebatterien sind Zink-Luft Batterien und nutzen Sauerstoff als Energiequelle. Durch eine Schutzfolie wird die Luftöffnung versiegelt und ein frühzeitiges Entladen verhindert.

Zum Aktivieren der Batterie entfernen Sie bitte den Schutzaufkleber und lassen die Batterie mit der glatten Seite nach oben 1-2 Minuten an der Luft liegen. Durch diese kurze Aktivierungszeit erreicht die Batterie ihre volle Leistungsfähigkeit.

Dann kann die Batterie in das Batteriefach am Hörgerät eingesetzt werden.

Eine bereits aktivierte Hörgerätebatterie kann nicht wieder versiegelt werden und entlädt sich auch ohne Benutzung innerhalb von 2-3 Wochen.

Lieferumfang:

  • 10 Packungen zu je 6 Hörgerätebatterien (Größe 10)

 

 

Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) §18

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) in handelsüblichen Mengen zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben

Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

Der Indikatoren wie die durchgekreuzte Mülltonne bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).

Den vollständigen Gesetzestext des BattG und weitere detaillierte Hinweise finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de.