Rayovac Extra Advanced Hörgerätebatterien - 13 orange PR48 - (6er Blister)

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Rayovac Extra Advanced Hörgerätebatterien - 13 orange PR48 - (6er Blister)

Die langlebigste Hörgerätebatterie des Weltmarktführers Rayovac.

Durch die neue Activ Core Technologie wurde die Leistungsfähigkeit speziell für das Streaming mit Hörgeräten ausgelegt.

Die Batterien zeichnen sich durch eine sehr stabile Leistung und lange Laufzeit aus. 

Sie möchten eine größere Anzahl Hörgerätebatterien kaufen?

Dann finden Sie hier die Rayovac Batterien im Angebotspaket.

 

Größe

 13

Farbcode

 orange

IEC - Typ

 PR48

Spannung

 1,45 V

Kapazität

 310 mAh

Durchmesser

 7,9 mm

Höhe

 5,4 mm

Quecksilberanteil

 0%


Merkmale:

  • hochwertig und langlebige Batterien
  • lange Laufzeit und konstante Spannung sorgt für eine optimale Leistung Ihrer Hörgeräte
  • Rayovac Batterien sind zu 100% quecksilberfrei
    Lieferumfang:
    • 1x Blister Rayovac Extra Advanced 13 (Inhalt = 6 Zellen)

    Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) §18

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

    Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) in handelsüblichen Mengen zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben

    Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

    Der Indikatoren wie die durchgekreuzte Mülltonne bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).

    Den vollständigen Gesetzestext des BattG und weitere detaillierte Hinweise finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de.