Hinweise zum Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen.

Hinweise zur Entsorgung von Batterien gem. Batteriegesetz BattG §18

(1) Eine Batterie nach dem Batteriegesetz (BattG) ist ein Verbrauchsartikel im Sinne des § 92 Abs. 1 BGB, denn ihr bestimmungsmäßer Gebrauch besteht im Verbrauch. 

(2) Batterien und Akkus sind nicht im Hausmüll zu entsorgen. Besitzer von Altbatterien haben nach § 11 Abs. 1 S.1 BattG diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem angeschlossen sind, erfasst. 

(3) Die Batterien können entweder an den Verkäufer zurückgesandt oder unentgeltlich im Handel zurückgegeben werden. Bei einer Rücksendung an den Verkäufer ist diese auf Batterien und Akkus beschränkt, die der Verkäufer im Sortiment führt oder geführt hat. 

(4) Der Indikatoren wie die durchgekreuzter Mülltonne auf Mülltonnen bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).

 

Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder bei Ihnen in der Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben.

Die Abgabe von Batterien in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endbenutzer übliche Mengen beschränkt, sowie auf solche Altbatterien die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.