Der Preis für ein Hörgerät setzt sich immer aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Dabei wird der Anteil, welcher von der Krankenkasse übernommen wird, pauschal zusammengefasst.
Dieses Vorgehen ist von den gesetzlichen Krankenkassen gewählt worden, um die Kosten zu begrenzen und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.
Der Vorteil für Sie als Hörgeräteträger ist offensichtlich, da immer ein Festbetrag von bis zu 785,00 Euro für das Hörgerät inkl. der Anpassung gezahlt wird. Eine Pauschale für Reparaturen und Nachbetreuung kommt noch hinzu.
Auch die sinnvolle Maßanfertigung von Ohrpasstücken wird bezuschusst, so dass wir jedem Kunden empfehlen die Option einer Kostenbeteiligung durch die eigene Krankenkasse zu prüfen.
Der Zuschuss der privaten Krankenkassen ist von individuellen Verträgen abhängig, liegt in der Regel aber höher als bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Insbesondere bei einer Hörgeräteversorgung ist es, anders als zum Beispiel bei einer Brille, mit dem reinen Kauf eines Gerätes nicht getan.
Da jedes Hörgerät auch nach der Auswahl- und Anpassphase eine permanente Kontrolle und Überprüfung erfordert.
Gerade in den ersten Monaten sind verschiedene Schritte erforderlich um die Hörgeräte nach Auswahl und Ersteinstellung in mehreren Schritten auf den optimalen Hörerfolg einzustellen.
Üblicherweise geschieht dies zuerst über eine vergleichende Anpassung und dann über mehrere Folgesitzungen beim Hörakustiker .
Mit modernen bluetoothfähigen Hörgeräten und der Option zur Fernanpassung, ist es jetzt möglich einen großen Teil der Servicetermine per VideoCall oder über die Hersteller Apps durchzuführen.
So können Sie beim Kauf von Hörgeräten Zeit und Geld sparen.
Heutzutage haben Sie auch die Möglichkeit verschiedene Parameter Ihres Hörgerätes selbst zu verändern. Sei es die Lautstärke, Hörprogramme oder Tonhöhen. Dies ist mittels App oder Fernbedienung möglich.
Den Kaufpreis eines Hörgerätes beeinflussen viele verschiedene Faktoren.
Wir haben Ihnen in der folgenden Grafik die Zusammensetzung des Hörgerätepreises aufgeschlüsselt.
über einen Zeitraum von 6 Jahren.
In der Preisberechnung enthalten sind auch Serviceleistungen wie die Beratung, der Hörtest und die unbegrenzte Anzahl an Serviceterminen.