Phonak Hörgerätebatterien 312 - braun PR41 - (60er Pack / 10x 6er Blister)

Phonak Hörgerätebatterien 312

Die Phonak Hörgerätebatterien sind besonders leistungsstarke Batterien der Firma Phonak. Der Hörgerätehersteller achtet sowohl bei seinen Hörgeräten als auch bei seinen Hörgerätebatterien auf höchste Qualität. Die Phonak Batterien können sind in allen vier gängigen Größen erhältlich und können herstellerunabhängig für viele Hörgerätemodelle verwendet werden.
Zudem sind die Batterien quecksilberfrei.
 
Auf einem Blick
  • IEC-Code: PR 41
  • Größencode: 312
  • Farbcode: Braun
  • Höhe: 3,6 mm
  • Spannung: 1,4 V
  • Durchmesser: 7,9 mm
  • Kapazität: 180 mAh
  • Quecksilberfrei
  • EAN: 4043752390930

Merkmale:

  • hochwertig und langlebige Batterien der Firma Phonak
  • Phonak Batterien sind zu 100% quecksilberfrei
  • lange Laufzeit und konstante Spannung sorgt für eine optimale Leistung Ihrer Hörgeräte
  • einfache Entnahme der Batterien dank Blisterverpackung
    Lieferumfang:
    • 10 Blister zu je 6 Phonak Hörgerätebatterien - Größe 312 (= 60 einzelne Batterienzellen)

    Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) §18

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

    Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) in handelsüblichen Mengen zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben

    Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

    Der Indikatoren wie die durchgekreuzte Mülltonne bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).

    Den vollständigen Gesetzestext des BattG und weitere detaillierte Hinweise finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de.