Rayovac PEAK Performance Hörgerätebatterien - 10 gelb PR70 - (6er Blister)

Rayovac PEAK Performance Hörgerätebatterien - 10 gelb PR70 - (6er Blister)

Die Rayovac PEAK Performance Hörgerätebatterie ist eine leistungsstarke Batterie des Herstellers Rayovac mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis.

Diese Hörgerätebatterie zeichnet sich durch eine stabile Leistung und hohe Kapazität aus.

Die Batterien werde in Großbritannien und den USA von Rayovac produziert.

Größe

 10

Farbcode

 gelb

IEC - Typ

 PR70

Spannung

 1,45 V

Kapazität

 105 mAh

Durchmesser

 5,8 mm

Höhe

 3,6 mm

Quecksilberanteil

 0%


Merkmale:

  • PEAK Performance Hörgerätebatterie
  • leistungsstarke Batterie des Herstellers Rayovac
  • Hörgerätebatterie mit stabiler Leistung und hoher Kapazität
  • made in UK/USA
  • Rayovac PEAK Batterien sind zu 100% quecksilberfrei
    Lieferumfang:
    • 1x Blister Rayovac PEAK Performance 10 gelb (Inhalt = 6 Zellen)

    Hinweis zum Batteriegesetz (BattG) §18

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus und von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, möchten wir Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinweisen:

    Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endverbraucher gesetzlich zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch wahlweise bei Ihren kommunalen Sammelstellen, im Handel oder direkt bei uns (Anschrift siehe Impressum) in handelsüblichen Mengen zur kostenfreien Entsorgung zurückgeben

    Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Batterien können wieder verwertet werden, da sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel enthalten.

    Der Indikatoren wie die durchgekreuzte Mülltonne bedeuten, dass diese Batterien nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Gleiches gilt für Symbole wie Pb (Batterie enthält blei), Cd (Batterie enthält Cadmium), Hg (Batterie enthält Quecksilber).

    Den vollständigen Gesetzestext des BattG und weitere detaillierte Hinweise finden Sie auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de.